Beiträge

Aktuelle Regelungen im Schützenhaus

Beitrag aktualisiert 3. März 2022

Zugang mit 3G in Gastronomie und Schießbetrieb

Laut den aktuell gültigen Vorgaben müssen wir im Schützenhaus die 3G Regelung anwenden. Jeder Gast muß einen Impf- oder Genesenennachweis dabei haben. Darüber hinaus können wir den Zugang jetzt auch wieder für getestete gewähren. Wir als Veranstalter müssen diese beim Zutritt überprüfen.

Erfreulich ist für uns, dass der Gesetzgeber nun für Gaststätte und Sportbetrieb gleiche Regeln einführt.

FFP2 Maskenpflicht

Bis zur Einnahme des Sitzplatzes ist eine FFP2-Maske zu tragen, Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Ausnahmen

  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, erhalten Zugang, selbst wenn diese weder vollständig geimpft oder genesen noch (außerhalb der Schultestung) getestet sind. Da in den Schulferien nicht getestet wird, bitten wir um einen freiwilligen Selbsttest.
  • Die Maskenpflicht entfällt am Platz – auch bei fehlendem Mindestabstand.
  • Zugang erhalten auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (Kontraindikation): Abweichend von der grundsätzlichen 2G plus bzw. 2G-Regelung können Personen zugelassen werden, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, wenn diese zusätzlich einen aktuellen, negativen Testnachweis vorlegen.

Personal im Schützenhaus 3G

Für Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige (wie etwa Trainer, Jugendleiter, Standaufsichten, Schank- und Küchenpersonal) gilt die 3G-Regelung.

Wir bitten im Sinne des Vereins und der Küchenteams um Beachtung und Mitführen der geforderten Nachweise Nachweis über G-Status und Personalausweis bzw. Schülerausweis.

D’Isartaler Zeholfing

Stefan Zauner
Schützenmeister
im Namen aller Vorstandsmitglieder

Trauer um Ludwig Laurer

Liebe Isartaler,

Die Schützengesellschaft D’Isartaler Zeholfing nimmt Abschied von ihrem Ehrenmitglied Ludwig Laurer.

Auf Grund der geltenden Umstände und in Absprache mit Familie Laurer können wir uns leider nicht mit einer Vereinsabordnung in der Kirche und am Friedhof verabschieden.

Der Verstorbene war ein gern gesehener Gast in unserem Verein. Regelmäßig besuchte er die Vereinsveranstaltungen im Schützenhaus. Er war ein Gesellschaftsmensch und verbreitete mit seinem feinsinnigen Humor stets gute Laune.

Ludwig Laurer war seit 1974 Mitglied bei den Isartalern. 1977 war er Schützenkönig. Auch in der Vorstandschaft half er tatkräftig mit, als es galt, die Fahnenweihe 1982 vorzubereiten. Im Jahr 2000 wurde er für 25 jährige Mitgliedschaft geehrt, 2015 für 40 Jahre.

An seinem 70. Geburtstag im Jahr 2011 wurde der Verstorbene zum Ehrenmitglied unseres Vereins ernannt. Als Dank für seine langjährige Treue zu unserem Verein lassen wir ihm am Grab eine Schale niederlegen.

Laßt uns – wie der Verstorbene im Schützenhaus – zum Abschied noch ein Rüscherl trinken!

Lieber Ludwig – Ruhe in Frieden!

Wiederum Lockdown bei den Isartalern

Unser Schützenhaus bleibt leer!

Liebe Isartaler,

mittlerweile zum dritten Mal untersagt uns die bayerische Staatsregierung die Durchführung des Schießbetriebs!

Ich bin davon überzeugt, daß weder bei einer kontaktlosen Sportart wie dem Sportschießen, noch beim Wirtshausbetrieb in unserem Schützenhaus – zuletzt unter 2G Bedingungen – derartige Virenlasten übertragen werden, die eine dritte Schließung unseres Schützenhauses rechtfertigen!

Trotzdem dürfen wir auf Grund der Gesetzeslage für mindestens die nächsten drei Wochen bis einschließlich 15. Dezember 2021 keine Veranstaltungen durchführen.

Die Planung und Durchführung weiterer gesellschaftlicher Veranstaltungen, wie z. B. unsere Weihnachtsfeier, Kickerturnier etc. ist auf Grund des aktuellem Lockdowns nicht möglich.

Derzeit wären wir froh, wenn wir den Regelbetrieb mit samstäglichen Schießabenden austragen dürften. Diesen Regelbetrieb werden wir auch wieder aufnehmen, sobald die Inzidenz länger als 5 Tage unter 1000 ist und die Einschränkungen für die Gastwirtschaften und unseren Sportbetrieb wieder gelockert werden.

Bitte laßt Euch möglichst alle impfen, damit wir endlich wieder gemeinsam feiern können.

Bleibt gesund und paßt auf Euch auf!

Stefan Zauner
1. Schützenmeister
D’Isartaler Zeholfing

#comebackstronger

2G Regelung im Schützenhaus

Liebe Isartaler!

Seit dem 9. November 2021 steht in Bayern die Krankenhausampel auf ROT.

Was bedeutet dies für unsere Schießstände? Hier die Regeln für die „Phase rot“:

Zugang mit 2G:

Laut den aktuell gültigen Vorgaben müssen wir im Schützenhaus die 2G Regelung anwenden. Jeder Gast muß einen Impf- oder Genesenennachweis dabei haben. Wir als Veranstalter müssen diese beim Zutritt überprüfen.

Ausnahmen gibt’s für unsere Jugend:

Alle Schukinder unter zwölf Jahren sind im Schulbetrieb regelmäßig getestet und brauchen keinen Testnachweis.

Alle Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 18 Jahren dürfen ebenfalls auf Grund der regelmäßigen Testung ins Schützenhaus kommen. Dies ist eine Ausnahmeregelung und befristet bis zum 31. Dezember 2021.

Maske runter:

Bei landesweitem 2G gelten dann auch dieselben Erleichterungen wie bei „normalem“ (freiwilligem) 2G, d.h. z.B., dass die Maskenpflicht entfällt. 

Bis einschließlich zur Kontrolle der Nachweise ist eine FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormtem Standard zu tragen (FFP2-Maskenpflicht); Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Achtung: Kontrolle!

Das bayerische Kabinett hat beschlossen, dass seitens der bayerischen Polizei systematische Kontrollen erfolgen, die sich insbesondere auf die flächendeckende Einhaltung der – in unserem Fall gültigen – 2G-Regel beziehen. Alle zuständigen Überwachungsbehörden sind im Übrigen zu einer konsequenten Ahndung von Verstößen aufgefordert.

Gastrobetrieb: 

Für die Gastronomie bleibt es – abweichend vom sonstigen 2G – bei der 3G plus-Regelung, d.h. dass nur Geimpfte, Genesene oder mit PCR-Test negativ Getestete Zugang in den geschlossenen Raum erhalten.

Wir bitten im Sinne des Vereins und der Küchenteams um Beachtung und Mitführen der geforderten Nachweise.

Hoit’s zamm und bleibt’s g’sund!

D’Isartaler Zeholfing

Stefan Zauner
Schützenmeister
im Namen aller Vorstandsmitglieder

Neuwahlen bei den Isartalern

Schon beinahe traditionell wird bei den Isartalern an Allerheiligen die Mitgliederversammlung gehalten. Zusätzliche Spannung versprachen die Neuwahlen, die turnusmäßig alle drei Jahre anstehen. Schützenmeister Stefan Zauner begrüßte dazu eine stattliche Anzahl von Mitgliedern, die sich im Schützenhaus eingefunden hatten. Nach dem Tätigkeitsbericht gaben zunächst die Wirtschaftsführerin Andrea Pinkl und Kassier Alfons Maier einen Überblick über die abgelaufenen beiden Jahre. Nach den Kassenprüfungsberichten wurde es ernst.

Unsere routinierte Wahlleitering Maria Loibl hatte nun die Aufgabe, die Wahlen satzungsgemäß durchzuführen. Dabei ergab sich folgendes Ergebnis

1. SchützenmeisterStefan Zauner
2. SchützenmeisterRobert Kettl
Kassier, MitgliederverwaltungMatthias Starzer
Schriftführer, Presse, ChronikMartina Lagleder
BeisitzerHerbert Löffler
BeisitzerChristian Pinkl
  
Leitung Wirtschaftsbetrieb 
Kasse Wirtschaftsbetrieb, SteuernAndrea Pinkl
Gastwirtschaft, EinkaufAndreas Salzberger
Beisitzer SchützenhausbetriebAlfons Maier
Beisitzer SchützenhausbetriebJonas Zorn
  
Sportliche Leitung 
Sportleiter Teilbereich LGPatrick Maier
Sportleiter Teilbereich LPAndreas Salzberger
JugendleiterOliver Pinkl
DamenleiterinKristina Furtner
WaffenwartAndreas Ertl
Beisitzer SportStefan Lenz
Beisitzer SportMichael Pinkl

Im Anschluß bedankte sich der alte und neue Schützenmeister bei den ausgeschiedenen Mitgliedern Alois Straubinger und Franz Starzer für ihre langjährige Tätigkeit für den Verein. Zum Abschluß folgte noch ein gemütliches Beisammensein.

v. l. Gauschützenmeister Hans Lautenschlager, Franz Starzer, Alois Straubinger, Schützenmeister Stefan Zauner, 3. Bürgermeister Xaver Hagn


Saisonbeginn 2021/2022

Liebe Isartaler,

ab Samstag, 18. September 2021 finden im Schützenhaus der Isartaler wieder regelmäßige Schießabende statt. Beginn ist wie gewohnt ab 18.30 Uhr.

In dieser Saison können wir zum ersten Mal für die unter 12-jährigen Nachwuchsmitglieder eine Jahresmeisterschaft auf Lichtgewehr anbieten.

Wir bitten Euch um die Einhaltung der Hygieneregeln – insbesondere der 3G-Regel. Beim Eintritt ins Gebäude wird die Eintragung in die Kontaktliste mit 3-G-Angabe in der richtigen Spalte verlangt. Wir haben die Hygieneregeln im Gebäude ausreichend beschildert. Bitte respektiert die gesetzlichen Vorgaben. Sie sind die Grundlage für das Aufheben der Lokalschließung. Statt mit Schnapsgläsern müssen wir halt momentan mit Desinfektionsmittel hantieren.

Alle Veranstaltungen des restlichen Jahres findet Ihr unter https://isartaler-zeholfing.de/veranstaltungen/

Bleibt gesund und paßt auf Euch auf! Wir sehen uns bei den Schießabenden!

Stefan Zauner
1. Schützenmeister
D’Isartaler Zeholfing

#comebackstronger

Hinweise zur Anwendung der 3-G-Regel

Liebe Gäste des Schützenhauses!

Ab 23.08.2021 gelten neue Regelungen für die Innen- und Außengastronomie.

Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, sind von der Testpflicht im Rahmen der 3G-Regel ausgenommen.

Diese Ausnahme für Schülerinnen und Schüler gilt in Bayern laut Bayerischem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auch IN DEN FERIEN!

Der Betreiber weist durch Aushang die Gäste in Rahmen seiner betrieblichen Abläufe auf das Erfordernis des Mitführens eines negativen Testergebnisses für die Fälle hin, in denen die jeweils gültigen Vorschriften einen negativen Testnachweis für den Besuch des Betriebes vorsehen. Er kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften im Rahmen seiner betrieblichen Abläufe, muss diese jedoch nicht dokumentieren und aufbewahren. Eine detaillierte Prüfung der Testzertifikate oder der mitgebrachten Selbsttest, die unter Aufsicht gemacht werden, ist nicht möglich und auch nicht gefordert.

Die Verantwortung trägt der Gast. Der Betreiber muss sich auf die Aussagen des Gastes verlassen können.

Für Ausnahmefälle haben wir Selbsttests im Schützenhaus vorrätig, die der Gast im 4-Augen-Prinzip durchführt.

Wir bitten im Sinne des Vereins und des Küchenteams um Beachtung und Mitführen der geforderten Nachweise.

Vielen lieben Dank!