Aktuelle Regelungen im Schützenhaus

Beitrag aktualisiert 3. März 2022

Zugang mit 3G in Gastronomie und Schießbetrieb

Laut den aktuell gültigen Vorgaben müssen wir im Schützenhaus die 3G Regelung anwenden. Jeder Gast muß einen Impf- oder Genesenennachweis dabei haben. Darüber hinaus können wir den Zugang jetzt auch wieder für getestete gewähren. Wir als Veranstalter müssen diese beim Zutritt überprüfen.

Erfreulich ist für uns, dass der Gesetzgeber nun für Gaststätte und Sportbetrieb gleiche Regeln einführt.

FFP2 Maskenpflicht

Bis zur Einnahme des Sitzplatzes ist eine FFP2-Maske zu tragen, Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Ausnahmen

  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, erhalten Zugang, selbst wenn diese weder vollständig geimpft oder genesen noch (außerhalb der Schultestung) getestet sind. Da in den Schulferien nicht getestet wird, bitten wir um einen freiwilligen Selbsttest.
  • Die Maskenpflicht entfällt am Platz – auch bei fehlendem Mindestabstand.
  • Zugang erhalten auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (Kontraindikation): Abweichend von der grundsätzlichen 2G plus bzw. 2G-Regelung können Personen zugelassen werden, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, wenn diese zusätzlich einen aktuellen, negativen Testnachweis vorlegen.

Personal im Schützenhaus 3G

Für Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige (wie etwa Trainer, Jugendleiter, Standaufsichten, Schank- und Küchenpersonal) gilt die 3G-Regelung.

Wir bitten im Sinne des Vereins und der Küchenteams um Beachtung und Mitführen der geforderten Nachweise Nachweis über G-Status und Personalausweis bzw. Schülerausweis.

D’Isartaler Zeholfing

Stefan Zauner
Schützenmeister
im Namen aller Vorstandsmitglieder

2G Regelung im Schützenhaus

Liebe Isartaler!

Seit dem 9. November 2021 steht in Bayern die Krankenhausampel auf ROT.

Was bedeutet dies für unsere Schießstände? Hier die Regeln für die „Phase rot“:

Zugang mit 2G:

Laut den aktuell gültigen Vorgaben müssen wir im Schützenhaus die 2G Regelung anwenden. Jeder Gast muß einen Impf- oder Genesenennachweis dabei haben. Wir als Veranstalter müssen diese beim Zutritt überprüfen.

Ausnahmen gibt’s für unsere Jugend:

Alle Schukinder unter zwölf Jahren sind im Schulbetrieb regelmäßig getestet und brauchen keinen Testnachweis.

Alle Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 18 Jahren dürfen ebenfalls auf Grund der regelmäßigen Testung ins Schützenhaus kommen. Dies ist eine Ausnahmeregelung und befristet bis zum 31. Dezember 2021.

Maske runter:

Bei landesweitem 2G gelten dann auch dieselben Erleichterungen wie bei „normalem“ (freiwilligem) 2G, d.h. z.B., dass die Maskenpflicht entfällt. 

Bis einschließlich zur Kontrolle der Nachweise ist eine FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormtem Standard zu tragen (FFP2-Maskenpflicht); Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Achtung: Kontrolle!

Das bayerische Kabinett hat beschlossen, dass seitens der bayerischen Polizei systematische Kontrollen erfolgen, die sich insbesondere auf die flächendeckende Einhaltung der – in unserem Fall gültigen – 2G-Regel beziehen. Alle zuständigen Überwachungsbehörden sind im Übrigen zu einer konsequenten Ahndung von Verstößen aufgefordert.

Gastrobetrieb: 

Für die Gastronomie bleibt es – abweichend vom sonstigen 2G – bei der 3G plus-Regelung, d.h. dass nur Geimpfte, Genesene oder mit PCR-Test negativ Getestete Zugang in den geschlossenen Raum erhalten.

Wir bitten im Sinne des Vereins und der Küchenteams um Beachtung und Mitführen der geforderten Nachweise.

Hoit’s zamm und bleibt’s g’sund!

D’Isartaler Zeholfing

Stefan Zauner
Schützenmeister
im Namen aller Vorstandsmitglieder

Hinweise zur Anwendung der 3-G-Regel

Liebe Gäste des Schützenhauses!

Ab 23.08.2021 gelten neue Regelungen für die Innen- und Außengastronomie.

Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, sind von der Testpflicht im Rahmen der 3G-Regel ausgenommen.

Diese Ausnahme für Schülerinnen und Schüler gilt in Bayern laut Bayerischem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auch IN DEN FERIEN!

Der Betreiber weist durch Aushang die Gäste in Rahmen seiner betrieblichen Abläufe auf das Erfordernis des Mitführens eines negativen Testergebnisses für die Fälle hin, in denen die jeweils gültigen Vorschriften einen negativen Testnachweis für den Besuch des Betriebes vorsehen. Er kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften im Rahmen seiner betrieblichen Abläufe, muss diese jedoch nicht dokumentieren und aufbewahren. Eine detaillierte Prüfung der Testzertifikate oder der mitgebrachten Selbsttest, die unter Aufsicht gemacht werden, ist nicht möglich und auch nicht gefordert.

Die Verantwortung trägt der Gast. Der Betreiber muss sich auf die Aussagen des Gastes verlassen können.

Für Ausnahmefälle haben wir Selbsttests im Schützenhaus vorrätig, die der Gast im 4-Augen-Prinzip durchführt.

Wir bitten im Sinne des Vereins und des Küchenteams um Beachtung und Mitführen der geforderten Nachweise.

Vielen lieben Dank!