Liebe Isartaler!
Seit dem 9. November 2021 steht in Bayern die Krankenhausampel auf ROT.
Was bedeutet dies für unsere Schießstände? Hier die Regeln für die „Phase rot“:
Zugang mit 2G:
Laut den aktuell gültigen Vorgaben müssen wir im Schützenhaus die 2G Regelung anwenden. Jeder Gast muß einen Impf- oder Genesenennachweis dabei haben. Wir als Veranstalter müssen diese beim Zutritt überprüfen.
Ausnahmen gibt’s für unsere Jugend:
Alle Schukinder unter zwölf Jahren sind im Schulbetrieb regelmäßig getestet und brauchen keinen Testnachweis.
Alle Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 18 Jahren dürfen ebenfalls auf Grund der regelmäßigen Testung ins Schützenhaus kommen. Dies ist eine Ausnahmeregelung und befristet bis zum 31. Dezember 2021.
Maske runter:
Bei landesweitem 2G gelten dann auch dieselben Erleichterungen wie bei „normalem“ (freiwilligem) 2G, d.h. z.B., dass die Maskenpflicht entfällt.
Bis einschließlich zur Kontrolle der Nachweise ist eine FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormtem Standard zu tragen (FFP2-Maskenpflicht); Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Achtung: Kontrolle!
Das bayerische Kabinett hat beschlossen, dass seitens der bayerischen Polizei systematische Kontrollen erfolgen, die sich insbesondere auf die flächendeckende Einhaltung der – in unserem Fall gültigen – 2G-Regel beziehen. Alle zuständigen Überwachungsbehörden sind im Übrigen zu einer konsequenten Ahndung von Verstößen aufgefordert.
Gastrobetrieb:
Für die Gastronomie bleibt es – abweichend vom sonstigen 2G – bei der 3G plus-Regelung, d.h. dass nur Geimpfte, Genesene oder mit PCR-Test negativ Getestete Zugang in den geschlossenen Raum erhalten.
Wir bitten im Sinne des Vereins und der Küchenteams um Beachtung und Mitführen der geforderten Nachweise.
Hoit’s zamm und bleibt’s g’sund!
D’Isartaler Zeholfing
Stefan Zauner
Schützenmeister
im Namen aller Vorstandsmitglieder