Beitrag aktualisiert 3. März 2022
Zugang mit 3G in Gastronomie und Schießbetrieb
Laut den aktuell gültigen Vorgaben müssen wir im Schützenhaus die 3G Regelung anwenden. Jeder Gast muß einen Impf- oder Genesenennachweis dabei haben. Darüber hinaus können wir den Zugang jetzt auch wieder für getestete gewähren. Wir als Veranstalter müssen diese beim Zutritt überprüfen.
Erfreulich ist für uns, dass der Gesetzgeber nun für Gaststätte und Sportbetrieb gleiche Regeln einführt.
FFP2 Maskenpflicht
Bis zur Einnahme des Sitzplatzes ist eine FFP2-Maske zu tragen, Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Ausnahmen
- Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, erhalten Zugang, selbst wenn diese weder vollständig geimpft oder genesen noch (außerhalb der Schultestung) getestet sind. Da in den Schulferien nicht getestet wird, bitten wir um einen freiwilligen Selbsttest.
- Die Maskenpflicht entfällt am Platz – auch bei fehlendem Mindestabstand.
- Zugang erhalten auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (Kontraindikation): Abweichend von der grundsätzlichen 2G plus bzw. 2G-Regelung können Personen zugelassen werden, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, wenn diese zusätzlich einen aktuellen, negativen Testnachweis vorlegen.
Personal im Schützenhaus 3G
Für Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige (wie etwa Trainer, Jugendleiter, Standaufsichten, Schank- und Küchenpersonal) gilt die 3G-Regelung.
Wir bitten im Sinne des Vereins und der Küchenteams um Beachtung und Mitführen der geforderten Nachweise Nachweis über G-Status und Personalausweis bzw. Schülerausweis.
D’Isartaler Zeholfing
Stefan Zauner
Schützenmeister
im Namen aller Vorstandsmitglieder