Hinweise zur Anwendung der 3-G-Regel

Liebe Gäste des Schützenhauses!

Ab 23.08.2021 gelten neue Regelungen für die Innen- und Außengastronomie.

Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, sind von der Testpflicht im Rahmen der 3G-Regel ausgenommen.

Diese Ausnahme für Schülerinnen und Schüler gilt in Bayern laut Bayerischem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auch IN DEN FERIEN!

Der Betreiber weist durch Aushang die Gäste in Rahmen seiner betrieblichen Abläufe auf das Erfordernis des Mitführens eines negativen Testergebnisses für die Fälle hin, in denen die jeweils gültigen Vorschriften einen negativen Testnachweis für den Besuch des Betriebes vorsehen. Er kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften im Rahmen seiner betrieblichen Abläufe, muss diese jedoch nicht dokumentieren und aufbewahren. Eine detaillierte Prüfung der Testzertifikate oder der mitgebrachten Selbsttest, die unter Aufsicht gemacht werden, ist nicht möglich und auch nicht gefordert.

Die Verantwortung trägt der Gast. Der Betreiber muss sich auf die Aussagen des Gastes verlassen können.

Für Ausnahmefälle haben wir Selbsttests im Schützenhaus vorrätig, die der Gast im 4-Augen-Prinzip durchführt.

Wir bitten im Sinne des Vereins und des Küchenteams um Beachtung und Mitführen der geforderten Nachweise.

Vielen lieben Dank!

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